Sachverständigen Büro


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Haftpflicht

Unsere Leistung

Was bedeutet Haftpflicht und welche Forderungen können hieraus erwachsen ?

Vom
Haftpflichtschaden spricht man, wenn es sich um einen nicht selbst verschuldeten Unfall oder Schaden handelt.

Grundsätzlich muss der Schädiger oder dessen eintrittspflichtige Versicherung nachfolgend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Eintrittspflicht erstatten:

* Berge- und Abschleppkosten
* Eventuell Notreparatur
* Sachverständigen Honorar
* Rechtsanwaltsgebühren
* Reparatur des Fahrzeuges in der Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens
* Gegebenenfalls Wertminderung
* Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
* Bei Personenschäden auch Schmerzensgeld

Grundsätzlich hat ein Geschädigter die freie Wahl des Sachverständigen, der Reparaturwerkstatt und des Rechtsanwaltes.
Lassen Sie sich als Geschädigter nicht von der gegnerischen Versicherung die Schadensabwicklung aus der Hand nehmen, kümmern Sie sich selbst, mit Hilfe von Rechtsanwalt, Sachverständigem und Reparaturwerkstatt um die Schadensabwicklung !

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